Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Innenpolitikerin Dr. Silke Launert:
„Der EuGH hat der Vorratsdatenspeicherung heute enge Grenzen gesetzt. Unter Beachtung dieser Grenzen muss die Bundesregierung jetzt so schnell wie möglich tätig werden und mit einer rechtskonformen Ausgestaltung dafür sorgen, dass insbesondere Kinderpornografie im Netz effektiv bekämpft werden kann. Denn die Aussagen von Ermittlern in diesem Kontext sind unmissverständlich: Die Speicherung und der Zugriff auf IP-Adressen sind die wirksamsten Instrumente im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz. Allein in den letzten fünf Jahren konnten 19.150 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht vorhanden war. Die Ampel muss ihre internen Auseinandersetzungen jetzt schnell beenden und eine rechtskonforme Lösung auf den Tisch legen!“