Bundestag beschließt Übergang der Stasi-Akten ins Bundesarchiv – Einsicht auch in Bayreuth möglich

Berlin / Bayreuth. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten verabschiedet. Die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR werden aus der Verantwortung der Stasi-Unterlagenbehörde in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen. Der Zugang soll weiterhin gewahrt bleiben.

Das Gesetz sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft durch das Bundesarchiv gesichert und archiviert werden. Die Einsicht in die Akten ist künftig also an allen Orten des Bundesarchivs möglich, also auch in Bayreuth.

In Bayreuth wird das im Bundesarchiv in der Dr. Franz-Straße möglich sein. Zum 17. Juni 2021 wird die Verantwortung für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR an das Bundesarchiv übergehen.

„Ich freue mich, dass die Einsicht der Akten nun bald auch in Bayreuth möglich ist“, sagt MdB Dr. Silke Launert zum Übergang der Akten ins Bundesarchiv.

Zusätzlich wird die Stelle eines SED-Opferbeauftragten geschaffen. Die zentrale Aufgabe des Beauftragten ist es, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten. Der Beauftragte wird auf fünf Jahre gewählt.