Bundesprogramme „Sozial und Mobil“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“/ Dr. Silke Launert ruft zur Bewerbung auf

Berlin/Bayreuth. Seit Anfang November können sich Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen für die Bundesprogramme „Sozial und Mobil“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesumweltministeriums bewerben. Darauf weist die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert hin.

Das Bundesprogramm „Sozial und Mobil“ unterstützt Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind bei der Umstellung ihrer Flotten auf Elektrofahrzeuge. In den Jahren 2020 bis 2022 können sie Fördergelder beantragen. „Sozial & Mobil“ hat ein Volumen von 200 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit zum Beispiel Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.

Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Förderunterlagen und Informationen bereitgestellt. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit sowie den nachfragebedingten langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen ist eine schnelle Beantragung der Förderung empfehlenswert. Weiterführende Informationen stehen bereit unter: www.erneuerbar-mobil.de

In den Jahren 2020 bis 2023 werden Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, mit dem Bundesprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen des Klimawandels – zum Beispiel Hitze, Starkregen oder Hochwasser – zu wappnen. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 150 Millionen Euro.

Das Bundesumweltministerium fördert die strategische Konzeptentwicklung ebenso wie die Umsetzung vorgeschlagener Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu können gehören bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Speicherflächen für Regenwasser, schattenspendende Pavillons, Installation von Sonnensegeln oder der Bau von Wasserspielplätzen.

Das erste Förderfenster ist in 2020 noch bis zum 15. Dezember geöffnet; weitere Förderfenster folgen. Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Unterlagen bereitgestellt. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit ist eine schnelle Beantragung empfehlenswert. Weiteres steht aktuell bereit unter: www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen