Berlin. Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Juristin Dr. Silke Launert:
„Das Gesetz ist zwar gut gemeint, aber wieder einmal schießt die Ampel übers Ziel hinaus. Es ist ein nachvollziehbares und richtiges Ansinnen, der Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen entgegenzuwirken und das Verfahren für diese Personengruppe zu vereinfachen. Das Ampel-Gesetz aber öffnet Missbrauch Tür und Tor und gibt den Geschlechtseintrag der Beliebigkeit preis. Die bloße Abgabe einer einfachen Erklärung beim Standesamt darf aufgrund der mit der Entscheidung einhergehenden weitreichenden rechtlichen und faktischen Konsequenzen nicht als ausreichend angesehen werden!
Darüber hinaus lässt die Ampel den Kinder- und Jugendschutz außer Acht: Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch mitten in der Persönlichkeitsentwicklung befinden, sollte weiterhin im Rahmen eines Gerichtsverfahrens über einen Namens- und Geschlechtswechsel entschieden werden, um sie vor übereilten Entscheidungen ausreichend zu schützen. Auch die sogenannte „Beratungspflicht“ für Kinder und Jugendliche ist kein echter Schutz, da die betroffenen Minderjährigen lediglich eine Selbstauskunft darüber, ob die Beratung stattgefunden hat, abgeben müssen.
Zudem schafft die Ampel ein erhebliches Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko, indem sie im parlamentarischen Verfahren die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe an die Sicherheitsbehörden im Falle einer Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages ersatzlos gestrichen hat.
Betroffen hiervon sind unter anderem für die Sicherheit Deutschlands wichtige Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter.“