Bayreuth. Zu den Plänen der Ampel, das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen, erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert:
„Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode einen guten Kompromiss gefunden, welcher dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes und zugleich dem Informationsinteresse der werdenden Mutter gerecht wird. Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen durchführen. Es steht ihnen zudem die Möglichkeit offen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklären zu verlinken, welche umfassende und sachlich aufbereitete Informationen bereithält. Ebenso können sie auf die Internetseite der Bundesärztekammer verlinken, die eine Liste mit Praxen, die Abtreibungen durchführen, zur Verfügung stellt.
Es gibt also bereits ausreichend Informationsmöglichkeiten – nicht zuletzt die Aufklärungspflicht der Ärzte.
Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig festgestellt, dass Menschenwürde auch dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt und dass das Recht auf Leben des Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter besteht. Der Staat ist dazu verpflichtet, die Rechte des ungeborenen Lebens zu schützen. Voraussetzung für eine verfassungsrechtlich zulässige Schwangerschaftskonfliktberatung ist, dass sie auf den Schutz des Kindes ausgerichtet und neutral ausgestaltet ist. An diese Vorgaben hat der Gesetzgeber sich zu halten.“