Neustarthilfe startet: Bis zu 7.500 Euro für Soloselbstständige

Berlin/Bayreuth. Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können, haben nun die Möglichkeit bis zu 7.500 Euro Neustarthilfe zu beantragen. Anträge können ab sofort gestellt werden. Darauf weist die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert hin.

Die sogenannte Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz des Soloselbstständigen im Förderzeitraum von Januar bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz (das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019) um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Sie beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes – maximal aber 7.500 Euro.

Die Neustarthilfe wird als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet und als Vorschuss ausgezahlt.

Soloselbstständige, die die Hilfe in Anspruch nehmen, sind nach Ablauf des Förderzeitraumes zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung verpflichtet. Liegt der Umsatz während der Laufzeit bis Juni 2021 bei mehr als 40 Prozent des Referenzumsatzes, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.

Anträge können ab sofort über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.