Berlin. In der Sommerpause einigte sich die Bundesregierung auf das Selbstbestimmungsgesetz. Damit machte sie den Weg frei, Vorname und Geschlecht im Personenstandsregister einfacher ändern zu lassen. Von nun an soll eine Erklärung beim Standesamt reichen. Nach einem Jahr Sperrfrist darf eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages erfolgen. Doch das Gesetz berücksichtigt nicht alle Gesellschaftsgruppen und eingehende Gefahren. Im Gegenteil, denn Frauenrechte werden massiv untergraben.
Laut dem Gesetzesentwurf dürfen dann biologische Männer, die nun rechtlich Frauen sind, Räume betreten, in welchen Frauen bis dahin sicher waren (z.B. Frauensauna). Die Preisgabe von Schutzräumen würde allein in der Entscheidung des Inhabers des Hausrechts liegen (z.B. Saunabesitzer). Auch die Regelungen bei Minderjährigen berücksichtigt nicht alle denkbaren Konstellationen. So ist die bloße Erklärung der Erziehungsberechtigten für minderjährige geschäftsunfähige Personen unter 14 Jahren kritikwürdig. Eltern dürfen bei dieser Art an wesentlichen Entscheidungen nicht einfach über den Kopf ihres Kindes hinweg handeln. „Es braucht mindestens ein medizinisches Gutachten, um Geschlechtseintragungen ändern zu lassen“, erklärte Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert.
Dies gelte auch für Kinder über 14 Jahre, die mit Einverständnis der Eltern oder bei deren Verweigerung mittels Gerichtsbeschlusses einfach ihr Geschlecht ändern können. In der Phase der Pubertät sind viele Jugendliche noch nicht gefestigt und eine vorschnelle Änderung des Geschlechts im Ausweis würde Operationen als möglichen Ausweg von Problemen noch wahrscheinlicher machen. Zudem kritisierte sie die Möglichkeit des permanenten Wechsels. So sei das Gesetz nicht im Interesse der Rechtssicherheit und Missbrauchsfälle würden nicht gut bedacht.