Hilfe für die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagbetreuung im Grundschulalter – Union fordert Fristverlängerung

Berlin. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Ankurbelung der durch die Pandemie geschwächten Konjunktur hat der Bund im Juni 2020 für den beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung zusätzliche finanzielle Mittel für die Kommunen bereitgestellt, die allerdings erfordern, dass die Bauvorhaben bis Ende 2021 abgeschlossen sind. Werden die Bauvorhaben nicht bis zum 31. Dezember fertiggestellt, bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen.

Vor dem Hintergrund der Lieferschwierigkeiten von Baumaterialien im Handwerk ist jedoch bereits absehbar, dass viele der bereits begonnenen Vorhaben nicht mehr bis zum Ende der Frist abgeschlossen werden können. Um zu verhindern, dass die Kommunen aufgrund der Fristüberschreitung ihre Gelder nicht erhalten, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Initiative der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Antrag eingebracht, in welchem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, den vorgesehenen Förderzeitraum um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern.

Die Ampel-Parteien haben den Antrag am Donnerstag jedoch zunächst an den Hauptausschuss verwiesen.

Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und bisherige Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss:

„Ich bedauere sehr, dass die Ampel-Parteien nicht gleich zugestimmt haben. Allerdings hoffen wir, dass sie dies nach der Beschäftigung im Hauptausschuss noch tun werden. Denn klar ist: Unsere Kommunen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben!“