„Einbürgerung steht am Ende der Integration und nicht am Anfang“

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 23. August 2023 den wegweisenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte sich dazu und betonte, dass die Einbürgerung als das stärkste Bekenntnis zur Zugehörigkeit in Deutschland gelte.

Die Hauptbestandteile dieser Reform umfassen beispielsweise folgende Neuerungen:

  1. Verkürzung der Einbürgerungsfrist: Die Einbürgerungsfrist wird von acht Jahren auf fünf Jahre reduziert. Besondere Leistungen im Beruf oder Ehrenamt können diese Frist sogar auf drei Jahre weiter verkürzen.
  2. Erleichterte Einbürgerung für in Deutschland geborene Kinder: Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern bereits fünf Jahre in Deutschland leben, sollen bedingungslos die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
  3. Anerkennung der Mehrstaatigkeit: Die Reform sieht vor, generelle Mehrstaatigkeit zuzulassen, was den Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften einschließt.

Diese Maßnahmen dienen dazu, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu positionieren und den wachsenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Ampel-Regierung sieht in diesen Schritten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Arbeitsmarktes.

Jedoch gibt es auch kritische Stimmen innerhalb der politischen Landschaft. In diesem Zusammenhang betont Frau Dr. Silke Launert, dass die Einbürgerung am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen sollte. Sie äußert Bedenken darüber, dass eine zu schnelle Einbürgerung ohne ausreichende Integration langfristige staatliche Leistungen und Hilfestellungen benötigt, die bei einem späteren Wegzug in ein anderes Land keinen Vorteil für Deutschland mehr bringe.

Die Thematik der Mehrstaatigkeit stößt ebenfalls auf Diskussion. Kritiker aus der Unions-Fraktion argumentieren, dass bedingungslose Mehrstaatigkeit nicht zeitgemäß sei. Stattdessen solle eine bilateral ausgehandelte doppelte Staatsangehörigkeit mit Staaten, die demokratische Werte und die Akzeptanz dieser Regelung teilen, angestrebt werden.

Frau Dr. Launert unterstreicht zudem, dass eine überhastete Einbürgerung keine umfassende Lösung für den Fachkräftemangel darstelle. Sie plädiert dafür, den deutschen Arbeitsmarkt attraktiver für Fachkräfte zu gestalten, um Abwanderungstendenzen in andere Länder zu reduzieren. Die Kombination aus einer gesteigerten Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes und Anreizen für Fachkräfte, nach ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben, wird als effektiver Ansatz gegen den Fachkräftemangel angesehen. Frau Dr. Launert betont, dass die Staatsangehörigkeit am Ende einer erfolgreichen Integration stehe und nicht davor.