Berlin. Zu dem Beschluss des Bundeskabinetts bezüglich des Gesetzentwurfs für das moderne Staatsangehörigkeitsrecht vom 23.08.2023 äußert sich Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert wie folgt:
„Eine derartig verkürzte Zeitperiode von nur fünf anstatt acht Jahren ist für mich kritikwürdig. Vor allem, wenn sie noch weiter, auf drei Jahre, z.B. bei ehrenamtlichem Engagement, verkürzt wird. Einbürgerung steht am Ende der Integration und nicht am Anfang.
Die Einbürgerung sollte am Ende der Integrationsbemühungen und nicht am Anfang erfolgen, gerade weil mit der Staatsbürgerschaft langfristige staatliche Leistungen und Hilfestellungen auch bei Ausreise in ein anderes Land verbunden sind.“