Dr. Silke Launert: „Die Voraussetzungen für eine Impfpflicht sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.“

Berlin. Der Deutsche Bundestag stimmt am morgigen Donnerstag über verschiedene parlamentarische Initiativen zur Einführung einer Corona-Impfpflicht ab. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert:

„In der aktuellen Situation sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Impfpflicht meiner Ansicht nach nicht gegeben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht aktuell nicht. Zudem käme eine Impfpflicht zur Bekämpfung der Omikron-Variante zu spät. Hinzu kommt, dass die Einführung einer Impfpflicht auch deshalb unverhältnismäßig wäre, da eine Maskenpflicht, welche von der Ampel gerade erst weitestgehend abgeschafft wurde, ein milderes Mittel darstellen würde. Zum derzeitigen Zeitpunkt wissen wir ferner noch nicht, auf welche Art und Weise das Virus weiter mutieren wird und inwieweit unsere Impfstoffe gegen eine neue Variante schützen werden.

Das von der Union vorgelegte Impfvorsorgesetz, das keine Impfpflicht, sondern einen gestaffelten Impfmechanismus vorsieht und durch den Bundestag und den Bundesrat im Falle der Zuspitzung der Lage erst aktiviert werden muss, ist daher der richtige Weg. Angesichts der Möglichkeit, dass auch ein gefährlicherer Typus des Virus möglich ist, sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt die Grundlagen schaffen, um im Falle des Falles vorbereitet zu sein und schnell handeln zu können. Maßgebliche Kriterien für die Aktivierung der Impfpflicht und Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sind dabei unter anderem die Auslastung der Kliniken, die Gefährlichkeit der Mutante sowie die Wirksamkeit der vorhandenen Impfstoffe. Zudem fordern wir in unserem Vorschlag den zügigen Aufbau eines nationalen Impfregisters, ohne das eine Impfpflicht letztlich ins Leere laufen würde.

Unser Antrag bietet damit im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen sowohl die notwendige Flexibilität, um der Pandemie der aktuellen Lage entsprechend wirksam zu begegnen und stellt dabei zugleich die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicher.“