Dr. Silke Launert: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sichtweise der CDU/CSU

Berlin. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 am 15.11.2023 äußert sich die Haushaltspolitikerin Dr. Silke Launert, MdB wie folgt:

„Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die ganze Zeit darauf hingewiesen, dass man 60 Milliarden Euro, die eigentlich zweckgebunden für die Bekämpfung der Coronakrise vorgesehen waren, nicht einfach für Maßnahmen des Klimaschutzes nutzen kann. Was noch erschwerend hinzu kommt: Diese Umschichtung geschah auch noch rückwirkend 2022 für das Haushaltsjahr des vergangenen Jahres 2021.

Dieses Vorgehen war klar verfassungswidrig – und das wusste Lindner auch! Nun hat es das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt.

Mit diesem Urteil erlangen wir wieder Glaubwürdigkeit in der Haushaltspolitik.

Finanzminister Lindner muss nun endlich den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit über die Finanzen Deutschlands sagen und sich ehrlich darin machen, was wir uns leisten können und was nicht. Das ist in Wahrheit verantwortungsvolle Politik!

Die Zeit, dass Wünsche der Koalition aus diesem Sondervermögen und damit aus Schulden an der Schuldenbremse vorbei, finanziert werden können, gehört damit der Vergangenheit an.“