Berlin. Kurz vor der Bereinigungssitzung, der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses für den Haushaltsentwurf 2024, stoppte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Er wollte 60 Milliarden Euro, welche ursprünglich für die Verwendung von Corona-Mitteln angedacht waren, nun für die Finanzierung von Klima umwidmen. Dazu wurde im Februar 2022 in einem zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 (!) dieses Geld rückwirkend umgebucht. Dagegen hatte im April 2022 die Fraktion der CDU/CSU beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie erklärten, dass dies gegen die im Grundgesetzt verankerte Schuldenbremse spreche und zweifelte die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens an. „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die ganze Zeit darauf hingewiesen, dass man 60 Milliarden Euro, die eigentlich zweckgebunden für die Bekämpfung der Coronakrise vorgesehen waren, nicht einfach für die Maßnahmen des Kilmaschutzes nutzen kann, erst recht nicht rückwirkend umbuchen“, erklärte Haushaltpolitikerin Dr. Silke Launert. Nun fällten Mitte November die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts ihr Urteil: Dieses Vorhaben sei nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar und erklärten es daher für nichtig. Es verstoße gegen die, in der Verfassung verankerte, Schuldenbremse. Zudem sei es laut dem Gericht nicht mit dem Haushaltsgrundsatz der „Jährlichkeit und Jährigkeit“ abgestimmt. Geld könne nicht einfach als Sondervermögen in einen anderen Haushalt für andere Zwecke umgebucht werden, obwohl die Schuldenbremse wegen der Coronakrise ausgesetzt wurde und Zweckbindung der Ausgaben bestand. Das Urteil hat zur Folge, dass auch zukünftig eine Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen in dieser Form nicht mehr möglich sein. Diese Entscheidung des höchsten Gerichts in Deutschland stößt die Ampelregierung in eine weitere Krise. In den aktuellen Haushaltsentwürfen für das Jahr 2024 entstehen somit Lücken von mindestens 60 Milliarden Euro. „Finanzminister Lindner muss nun endlich den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit über die Finanzen Deutschlands sagen und sich ehrlich darin machen, was wir uns leisten können und was nicht“, erklärte Silke Launert weiter. Sie sei dem Bundesverfassungsgericht dankbar, denn dies zeige erneut, dass unsere Gewaltenteilung funktioniere und die Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik nicht verloren ginge. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundeshaushalt für verfassungswidrig erklärt. Haushaltstricksereien der Ampelkoalition wurde damit ein Ende gesetzt. „Die Zeit, dass Wünsche der Koalition aus diesem Sondervermögen und damit aus Schulden an der Schuldenbremse vorbei finanziert werden können, gehört damit der Vergangenheit an!“