Berlin/Bayreuth. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert äußert sich zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die geplanten Änderungen des Wahlrechts durch die Ampelkoalition teilweise für verfassungswidrig erklärt hat.
„Es ist gut, dass die Versuche der Ampel, zwei Oppositionsparteien einfach aus dem Bundestag zu werfen, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dieser Versuch hätte die parlamentarische Demokratie in Deutschland schwer beschädigt und ist nun glücklicherweise vom höchsten Gericht gestoppt worden.
Bedauerlich ist, dass die Direktmandate weiter geschwächt wurden. Es kann also sein, dass man ein Direktmandat gewinnt, aber dennoch nicht in den Bundestag einzieht.
Obwohl ich selbst zunächst über die Liste eingezogen bin und erst dann für ein Direktmandat kandidieren konnte, weiß ich um die Bedeutung der Direktmandate! Sinn und Zweck von diesen ist es, dass primär die Menschen im Wahlkreis relevant sein sollen und nicht der Wille oder die Ideologie des Parteivorsitzenden! Diese wichtige Erkenntnis haben uns gerade die Erfahrungen aus der NS-Zeit gelehrt. Schade, dass das Bundesverfassungsgericht dazu fast nichts sagt und die Entwertung der Direktmandate so mitmacht – und das obwohl gerade jetzt bei den Menschen vor Ort der Unmut immer größer wird!
Künftig zählt also weniger der Austausch mit den Menschen vor Ort, sondern die mediale Show über ‚große Medien/Plattformen‘ und der Wille der Parteispitzen! Ich hoffe, das geht nicht nach hinten los!“