Bayreuth. Sei es die Fahrt zum Supermarkt, in die Stadt oder zum Arzt – ehrenamtliche Fahrdienste sind gerade auf dem Land für viele Menschen unverzichtbar. Im Hinblick auf die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtlichen gibt es jedoch noch einigen Verbesserungsbedarf. Hierauf wurde die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert kürzlich von dem Vorsitzenden des Bayreuther Vereins „J.A.Z. – Jung und Alt zusammen in Stadt und Landkreis Bayreuth e.V.“, Gerhard Krug, aufmerksam gemacht. Launert hat sich nun für eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen eingesetzt und sich dafür unter anderem an den Bundesverkehrsminister gewandt.
Zum Hintergrund: Ehrenamtliche Fahrdienste sind nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur dann von der Genehmigungspflicht befreit, wenn die Beförderung unentgeltlich erfolgt oder das Gesamtentgelt je Kilometer zurückgelegter Strecke den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigt. Sinn und Zweck der Regelung ist es, eine Konkurrenzsituation zu den gewerblichen Anbietern zu vermeiden. Aus diesem Grunde dürfen auch lediglich die reinen Betriebskosten ersetzt werden, nicht aber der zeitliche Aufwand, welcher für die Fahrt aufgewendet wird.
Allerdings sind auch sogenannte mittelbare wirtschaftliche Vorteile im Hinblick auf das Gesamtentgelt zu berücksichtigen. Damit sind zusätzliche Zahlungen für Betreuungsleistungen, die mit der Beförderung in Zusammenhang stehen, wie etwa die Begleitung bei einem Einkauf oder die Begleitung oder Wartezeit während eines Arztbesuches, im Allgemeinen dem Gesamtentgelt hinzuzurechnen – selbst dann, wenn sie getrennt abgerechnet werden. Damit führen auch diese Zahlungen regelmäßig zu einer Überschreitung des festgelegten Höchstbetrages und folglich zur Genehmigungspflicht.
„Die aktuelle Regelung, wonach die Betreuungsleistung nicht separat zusätzlich entschädigt werden darf, ist nicht nachvollziehbar. Denn während dieser Zeit, in welcher die ehrenamtliche Betreuungsleistung erbracht wird, besteht überhaupt keine Konkurrenzsituation zu den gewerblichen Fahrdienstleistern“, kritisiert Launert. Derartige Leistungen würden ohnehin nicht in das von den gewerblichen Fahrdiensten angebotene Leistungsspektrum fallen, so die Abgeordnete weiter.
„Den ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung für die von ihnen geleistete Betreuungsarbeit zu verwehren, steht im Widerspruch zu dem Bestreben des Bundes, die Mobilität im ländlichen Raum zu gewährleisten sowie das ehrenamtliche Engagement dort zu fördern“, beanstandet die Bayreuther Bundestagsabgeordnete in dem von ihr versandten Schreiben, in welchem sie den Bundesverkehrsminister dazu auffordert, sich für eine Änderung der entsprechenden Regelungen einzusetzen.
„Die aktuelle Regelung legt dem ehrenamtlichen Engagement zusätzliche Steine in den Weg. Dabei sind gerade in ländlichen Gebieten ältere Menschen auf ehrenamtliche Hilfen, wie etwa Fahrdienste, angewiesen. Es ist daher dringend notwendig, dass die gesetzlichen Voraussetzungen abgeändert werden. Hierfür werde ich mich auf sämtlichen Ebenen stark machen“, sichert Launert zu.