Bundestag verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Berlin / Bayreuth. Zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege, mehr Hebammen an Kliniken, Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen: Diese Verbesserungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen. Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.

Die Vorlage beinhaltet viele neue Regelungen. Die Hauptpunkte: Die gesetzliche Krankenversicherung soll im kommenden Jahr einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, um die finanzielle Stabilität nach der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise zu erhalten und die Beiträge stabil zu halten.

Für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege sind 20.000 zusätzliche Stellen geplant. Pflegebedürftige sollen dadurch nicht belastet werden, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.

Auch die Krankenhäuser sollen mehr Stellen in der Geburtshilfe erhalten. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt.

In ländlichen Regionen werden Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin gestärkt. Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für sogenannte Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.