Schwangerschaftsabbrüche – FU Forchheim diskutiert über aktuelles Positionspapier

Forchheim. Eine ungewollte Schwangerschaft stellt das Leben der betroffenen Frauen auf den Kopf. Innerhalb kürzester Zeit müssen schwerste Entscheidungen über Leben und Tod getroffen werden. Soll ich das Kind behalten? Schaffe ich das, ein Leben mit Kind? Ein Thema, das auch die Frauen Union nicht loslässt. Um die aktuelle Position der Frauen Union Bayern und das hierzu veröffentlichte Papier  „Schwangerschaftsabbruch“ näher zu erörtern, veranstaltete der Kreisverband der FU Forchheim unter der Leitung seiner Vorsitzenden Tanja Herbert-Nebe Ende November eine Online-Gespräch, zu welcher auch die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und ehemalige Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss, Dr. Silke Launert, eingeladen worden war.

 

Zu Beginn der Veranstaltung gingen die Teilnehmerinnen auf die zentralen Forderungen des FU-Positionspapieres ein. In diesem warnt die Frauen Union Bayern vor einer Bagatellisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und  fordert die  Bundesregierung dazu auf, eine ergebnisoffene Diskussion zuzulassen sowie eine ideologisch aufgeladene Bagatellisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Verharmlosung zu unterlassen. Für die Frauen Union Bayern sei es von allergrößter Bedeutung, dass Frauen in dieser emotionalen Ausnahmesituation nicht allein gelassen würden, heißt es weiter. Klare Worte findet die FU Bayern auch zu dem Thema verpflichtende Schwangerschaftsberatung: „Einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen ist für uns nicht akzeptabel.“

 

Das Bundesverfassungsgericht habe unmissverständlich klargestellt, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Auch dem ungeborenen menschlichen Leben komme Menschenwürde zu, so die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert, welche über die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berichtete. Rechtlicher Schutz gebühre auch dem Ungeborenen gegenüber seiner Mutter. Der Staat sei insoweit verpflichtet, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein erhalten und beleben, so die Abgeordnete weiter. Das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen, sei eine absolut falsche Entscheidung gewesen, machte Launert ihre Haltung deutlich. Die Union habe für den Erhalt des § 219 a StGB gekämpft, musste sich dann aber aufgrund der Ampel-Mehrheit geschlagen geben. Zum Hintergrund: Ende Juni dieses Jahres hatte der Deutsche Bundestag mit der Stimmenmehrheit von SPD, Grünen und FDP und der Unterstützung der Linksfraktion das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt. „Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch hat die unionsgeführte Vorgängerregierung im Jahr 2019 die Informationsmöglichkeiten erweitert. Sofern noch Defizite bestehen, hätten sich diese auch auf andere Art und Weise beseitigen lassen“, führte Launert weiter aus und prognostizierte, dass die Ampel eine weitere Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruches vorantreiben werde.

 

Die Teilnehmerinnen der Videokonferenz waren sich einig: Einer Bagatellisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wolle man mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Und auch diese Erkenntnis war eindeutig: Es war bestimmt nicht das letzte Mal, dass die FU über dieses Thema diskutiert hat.