Union: Kinderehen müssen in Deutschland weiterhin verboten bleiben!

Berlin. Es sind nur noch wenige Monate, die verbleiben, um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen anzupassen und so zu verhindern, dass Kinderehen in Deutschland wieder vorbehaltlos legalisiert werden. Zum Hintergrund: Mit dem im Jahr 2017 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Zwar bestätigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 dem Grunde nach das Verbot solcher Ehen, betonte aber die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln, insbesondere Unterhaltsansprüche für betroffene Minderjährige und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit, unter bestimmten Schutzmaßnahmen, zu bestätigen. Bringt der Gesetzgeber bis zum 30. Juni allerdings keine Neuregelung auf den Weg, so tritt die Regelung insgesamt außer Kraft. Mit anderen Worten: Die im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen werden damit wirksam.

„Das Wohl der betroffenen Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen dürfen der Bundesregierung nicht gleichgültig sein “, so die deutlichen Worte vonseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welche Ende März einen eigenen Antrag zu diesem Thema in den Bundestag eingebracht hat, in dem sie die Bundesregierung zu sofortigem Handeln auffordert: „Die Bundesregierung muss jetzt tätig werden und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen zu schützen. Eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist unabdingbar, um schwerwiegende Folgen für das Kindeswohl und die Rechtslage in Deutschland zu vermeiden.“ Darüber hinaus fordert die Union in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern für ausreichende Beratungsmöglichkeiten vor der Bestätigung der Ehe bei Volljährigkeit zu sorgen, um die Betroffenen, insbesondere junge Frauen, über ihre Rechte aufzuklären und vor Zwangslagen zu schützen.