Berlin. Angesichts der steigenden Zahl an Asylbewerbern in Deutschland fordert die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine deutliche Reduktion der Sozialleistungen für Asylsuchende. Mit diesem Vorstoß soll die Anziehungskraft Deutschlands als Ziel für irreguläre Migration gesenkt und die Länder und Kommunen entlastet werden.
Die Union sieht in den hohen Sozialleistungen für Asylbewerber einen wesentlichen Anreiz für die Migration nach Deutschland. Neben finanziellen und Sachleistungen erhielten Asylbewerber kostenfreie Unterbringung und eine umfassende medizinische Versorgung, hält die Fraktion fest. Diese Anreizwirkung soll durch gesetzliche Anpassungen im Wege der Nutzung der rechtlichen Spielräume reduziert werden.
In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU folgende Maßnahmen:
- Verlängerung der Bezugsdauer von niedrigeren Leistungen: Die Zeitspanne, in der Asylbewerber niedrigere Leistungen erhalten, soll von 18 auf 36 Monate verlängert werden.
- Sachleistungen statt Geldleistungen: Asylbewerber sollen vorrangig Sachleistungen erhalten.
- Leistungskürzung bei Ausreisepflicht: Personen mit einer Ausreisepflicht sollen nur noch das physische Existenzminimum erhalten, sofern eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist.
- Überbrückungsleistungen für Geduldete: Geduldete, die bereits in einem anderen EU-Staat oder einem leicht erreichbaren Drittstaat Schutzstatus haben, sollen nur noch eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe erhalten.
- Beschleunigte Sanktionsverfahren: Die Verhängung von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt werden, um Verfahren zu beschleunigen.
- Erweiterung der Sanktionsvorschriften: Sanktionen nach § 1a AsylbLG sollen auch auf Geduldete ausgeweitet werden, wenn diese zumindest eines von mehreren Ausreisehindernissen selbst zu vertreten haben oder wenn eine gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise verstrichen ist.
- Ergänzung des Grundgesetzes: Eine Ergänzung des Artikel 20 Grungesetz soll ermöglichen, dass bei der Bestimmung des Existenzminimums und der Anwendung des Gleichheitssatzes für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Dauer und Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthalts sowie das Leistungsniveau anderer EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.