Berlin. Die Unionsfraktion fordert in einem von ihr in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag, die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu senken. Ein zentrales Anliegen der Union ist insofern die Verlängerung der Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen von 18 auf 36 Monate. Zudem sollten Sachleistungen anstelle von Geldleistungen bevorzugt werden.
Die CDU/CSU argumentiert, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um den Sozialstaat in Deutschland zu schützen. Angesichts der Belastungen für Kommunen und Verwaltungen durch die hohe Zahl an Asylbewerbern seien Änderungen und Kürzungen in den Sozialleistungen rechtlich möglich und erforderlich. Einen besonderen Fokus legt die Fraktion auf die flächendeckende Umsetzung der Bezahlkarte, das vorrangige Sachleistungsprinzip sowie die Notwendigkeit, Asylverfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.
Solange die Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, sollten nach Auffassung der Union überdies die Leistungen auf das physische Existenzminimum reduziert werden. Geduldete, die einen Schutzstatus aus einem EU-Land oder einem leicht erreichbaren Drittstaat haben, sollten nur eine zweiwöchige Überbrückungsleistung plus Reisebeihilfe erhalten. Zudem wird gefordert, Sanktionsverfahren zu beschleunigen, indem Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen verknüpft werden.