Steuerentlastungen beschlossen – Anhebung des Grundfreibetrages und Kinderfreibetrages

Berlin. Gute Nachrichten für alle Steuerzahler: Der Bundestag hat mit einem neuen Gesetzespaket Entlastungen bei der Einkommensteuer beschlossen. Der sogenannte Grundfreibetrag, also jener Einkommensanteil, der steuerfrei bleibt, wird rückwirkend zum Beginn des Jahres 2024 erhöht. Darüber hinaus wird der Kinderfreibetrag angehoben.

Konkret vorgesehen ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro. Hierdurch steigt das sogenannte „Netto vom Brutto“, sodass mehr Geld im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger ankommt. Der Kinderfreibetrag wird um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Die Entlastung wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen umgesetzt. Dr. Silke Launert, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Bayreuth und CSU-Haushaltspolitikerin, begrüßt die Änderung und betont: „Es ist wichtig und richtig, dass die FDP sich an dieser Stelle durchgesetzt hat.“