Berlin. Der Deutsche Bundestag hat Mitte April das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition verabschiedet. Nach der Neuregelung können Geschlechtseinträge und Vornamen von volljährigen Personen künftig allein durch Abgabe einer einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss.
Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Juristin Dr. Silke Launert findet zu den beschlossenen Änderungen deutliche Worte: „Das Gesetz ist zwar gut gemeint, aber wieder einmal schießt die Ampel übers Ziel hinaus.“ Die CSU-Politikerin hebt hervor, dass es ein nachvollziehbares und richtiges Ansinnen sei, der Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen entgegenzuwirken und das Verfahren für diese Personengruppe zu vereinfachen. Das Ampel-Gesetz aber öffne Missbrauch Tür und Tor und gebe den Geschlechtseintrag der Beliebigkeit preis. Nun könne jede und jeder ohne nennenswerte Voraussetzungen seinen Vornamen und den Geschlechtseintrag einfach abändern, begründet Launert ihre Kritik. Allein die Abgabe einer Erklärung dürfe aber nicht ausreichen. „Denn die Änderung des Geschlechtseintrages hat weitreichende rechtliche, faktische und auch sicherheitspolitische Konsequenzen.“
Darüber hinaus kritisiert die Abgeordnete, dass die Ampel den Kinder- und Jugendschutz außer Acht lasse. Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch mitten in der Persönlichkeitsentwicklung befinden, sollte weiterhin im Rahmen eines Gerichtsverfahrens über einen Namens- und Geschlechtswechsel entschieden werden, um sie vor übereilten Entscheidungen ausreichend zu schützen. „Auch die sogenannte, noch schnell im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz eingearbeitete, „Beratungspflicht“ für Kinder und Jugendliche ist kein echter Schutz, da die betroffenen Minderjährigen lediglich eine Selbstauskunft darüber, ob die Beratung stattgefunden hat, abgeben müssen. Eine Selbstauskunft ist aber bei Weitem nicht aussagekräftig genug. Eine ärztliche Untersuchung und Stellungnahme in dem Fall, dass bereits Kinder und Jugendliche ihr offizielles Geschlecht ändern wollen, halte ich für unverzichtbar und für Betroffene zumutbar!“
Zudem, so Launert weiter, schaffe die Ampel ein erhebliches Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko, indem sie im parlamentarischen Verfahren die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe an die Sicherheitsbehörden im Falle einer Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages ersatzlos gestrichen habe. Betroffen hiervon sind unter anderem für die Sicherheit Deutschlands wichtige Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Landeskriminalämter, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.