Berlin. Kriminelle Organisationen haben im vergangenen Jahr in Deutschland immense finanzielle Schäden verursacht, wie der aktuelle Bericht „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) offenbart. Der durch organisierte Kriminalität angerichtete Schaden belief sich 2023 auf rund 2,7 Milliarden Euro, was den höchsten Wert der letzten zehn Jahre darstellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Schadenssumme mehr als verdoppelt.
Insbesondere der Bereich Cyberkriminalität steuerte maßgeblich zu den finanziellen Verlusten bei. Eine einzige kriminelle Bande verursachte einen Schaden von 1,7 Millionen Euro, indem sie erfolgreich Bankdaten ihrer Opfer erschlich. Neben den finanziellen Schäden bleibt die Anwendung von Gewalt innerhalb dieser Strukturen ein weiterhin alarmierendes Problem. Der Bericht des BKA dokumentiert vier vollendete und 34 versuchte Tötungsdelikte, die im Jahr 2023 von kriminellen Gruppen begangen wurden.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 642 Ermittlungsverfahren gegen Organisationen der organisierten Kriminalität eingeleitet, womit der Wert das dritte Jahr in Folge die Marke von 600 übersteigt. Der Drogenhandel bleibt dabei mit rund 40 Prozent der Fälle der Schwerpunkt der Ermittlungen.
Die Innenpolitikerin und ehemalige Staatsanwältin Dr. Silke Launert fordert ein konsequentes Vorgehen gegen die Täter:
„Nur durch intensiven Kontroll- und Verfolgungsdruck und eine klare Null-Toleranz-Strategie können wir dieser Bedrohung effektiv begegnen. Das Ziel muss sein, die organisierte Kriminalität in all ihren Formen und mit aller Härte des Rechtsstaats zu bekämpfen.
Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen rechtlichen und technischen Mitteln ausstattet, um kriminelle Netzwerke wirksam zu bekämpfen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation im Bereich der Clankriminalität zu überwachen. Ohne diese Befugnis können wir den Tätern nicht das Handwerk legen.
Darüber hinaus fordern wir von der Union, die Beschaffung und den Einsatz der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform ‚VeRA‘ für Bund und Länder unverzüglich sicherzustellen. Diese neue Software ist dazu in der Lage, sämtliche Datenbanken der Polizei auf Verbindungen zu Schwerstkriminellen zu durchsuchen. Trotz des Widerstands von Frau Faeser wurde VeRa bereits erfolgreich in Hessen angewandt.“