Mindeststrafen für Kinderpornografie-Delikte gesenkt

Berlin. Der Bundestag hat Mitte Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Mindeststrafen für den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte verabschiedet. Die mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte zu senken. Künftig soll der Besitz und Erwerb mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe und die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Folglich werden diese Delikte künftig wieder als Vergehen eingestuft, wodurch auch die Möglichkeit eröffnet wird, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen oder durch Strafbefehl zu erledigen.

Zum Hintergrund: Der Strafrahmen für diese Delikte war im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch die unionsgeführte schwarz-rote Koalition angehoben worden. Die Ampel-Regierung führte Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis als Begründung für die Gesetzesänderung an. Es habe sich gezeigt, dass die bisherige Regelung zur Folge hätte, dass in Fällen, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit betreffen, keine tat- und schuldangemessene Reaktion möglich war.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist diese pauschale Herabsenkung des Strafrahmens bei Kinderpornographie indes ein völlig falsches Signal. Wissenschaftliche Erkenntnisse hätten gezeigt, dass, wenn sich der Strafrahmen nach unten verschiebe, auch die Strafen, die von der Praxis verhängt würden, tendenziell geringer ausfielen. In einem von ihnen ins Plenum eingebrachten Antrag fordern CDU und CSU daher, statt den Strafrahmen insgesamt zu senken, lediglich eine sehr beschränkte Änderung an den geltenden Bestimmungen vorzunehmen.

Die Fraktion plädiert insoweit dafür, eine Privilegierung auf Tatbestandsebene nur für die in der Praxis aufgetretenen problematischen Fallgruppen einzuführen. Diese betreffen unter anderem die sogenannten Eltern- oder Warnfälle, bei denen Personen lediglich auf einen Missstand aufmerksam machen wollen, sowie Taten von Jugendlichen und Fälle, in denen der Besitz von kinderpornografischem Material ungewollt über eine größere Chatgruppe, wie etwa in WhatsApp, erfolgt ist. Diese gezielten Anpassungen sollen sicherstellen, dass in solchen speziellen Fällen eine angemessene strafrechtliche Behandlung möglich ist.