Berlin. Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember einen wegweisenden Beschluss gefasst, um das Bundesverfassungsgericht künftig stärker vor politischer Einflussnahme zu schützen. Fortan werden die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz festgeschrieben, wodurch ihre Änderung deutlich erschwert wird. Die Reform wurde von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP gemeinsam eingebracht und erreichte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. 600 Abgeordnete stimmten für die entsprechende Grundgesetzänderung. 69 Parlamentarier votierten dagegen.
Was wird geändert?
Die Reform betrifft grundlegende Prinzipien der Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts, die bislang im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt waren. Durch die Verankerung im Grundgesetz wird es künftig erheblich schwieriger, diese Vorschriften zu ändern. Denn für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Politische Mehrheiten im Bundestag oder Bundesrat können diese Regeln also nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit anpassen. Die zentralen Punkte der Reform:
- Anzahl der Senate und Richter: Die Struktur des Gerichts, bestehend aus zwei Senaten, wird im Grundgesetz festgeschrieben.
- Amtszeit und Wiederwahl: Die Amtszeit der Verfassungsrichter bleibt bei zwölf Jahren, eine Wiederwahl wird weiterhin ausgeschlossen. Diese Regelungen werden nun ebenfalls im Grundgesetz
- Altersgrenze: Die Altersgrenze für Richterinnen und Richter bleibt bei 68 Jahren und wird gleichfalls im Grundgesetz
Schutz gegen politische Einflussnahme
Mit der Reform reagiert Deutschland auf Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, in welchen die Unabhängigkeit der Justiz in den vergangenen Jahren unter Druck geraten ist.
Dr. Silke Launert: „Die Unabhängigkeit unserer höchsten Recht sprechenden Instanz ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Durch die nun beschlossene Grundgesetzänderung wird das Bundesverfassungsgericht besser vor einer möglichen Einflussnahme extremer politischer Kräfte geschützt.“