Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen – Silke Launert: „Ein so sensibles Thema verlangt eine sorgfältige Diskussion statt Schnellschüsse“

Berlin. Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert hat sich klar gegen den Anfang Dezember eingebrachten Vorschlag ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche generell für straffrei zu erklären. In einer Stellungnahme betonte sie die gesellschaftliche und rechtliche Tragweite des Themas und warnte vor einem überstürzten Vorgehen: „Ein so sensibles und polarisierendes Thema ist völlig ungeeignet, um es im Schnellverfahren noch vor Ablauf der Legislaturperiode auf ‚Biegen und Brechen‘ durchzubringen.“

Die ehemalige Richterin verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat in seinen Entscheidungen unmissverständlich klargestellt, dass die Menschenwürde auch dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt. Dieses Recht auf Leben besteht laut den Verfassungsrichtern sogar gegenüber der Mutter. Der Staat habe die Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen und diesen Schutzauftrag auch in der Gesellschaft bewusst zu machen.

In diesem Kontext zitierte Launert das Bundesverfassungsgericht wörtlich:

„Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“ (BVerfGE, Urt. v. 28.05.1993, Az.: 2 BvF 2/90):

Die Abgeordnete stellte ferner heraus, dass das bestehende Abtreibungsrecht in Deutschland das Ergebnis jahrelanger intensiver Diskussionen sei. „Unser aktuelles Rechtssystem stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Es berücksichtigt sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die oft schwierige persönliche Lage der betroffenen Frauen“, so Launert. Der Prozess von Beratung, Wartefrist und der Möglichkeit eines Abbruchs spiegele diesen Kompromiss wider.

Der vorliegende Vorschlag gefährde dieses Gleichgewicht und widerspreche nicht nur den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern riskiere auch eine weitere gesellschaftliche Spaltung, warnte Launert: „Eine solch drastische Neuregelung würde die Debatte unnötig polarisieren und tiefe Risse in unserer Gesellschaft hinterlassen.“

Abschließend machte die ehemalige Richterin deutlich, dass sie sich auch weiterhin an die verfassungsrechtlichen Vorgaben halten werde: „Solange das Bundesverfassungsgericht seine derzeitige Rechtsauffassung vertritt, sehe ich keinen Anlass, an den gesetzlichen Grundlagen etwas zu ändern. Sensible Themen wie Schwangerschaftsabbrüche verdienen Respekt, Verantwortung und fundierte Diskussionen – keine übereilten Gesetzesänderungen.“