Berlin. Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Die Reform, die laut Regierungskoalition die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern soll, stößt jedoch auf erhebliche Kritik – insbesondere auf Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth, hat sich hierzu klar positioniert und die Pläne der Ampelkoalition als „riskanten Blindflug“ bezeichnet. Bei der Klausurtagung vom Klinikum Bayreuth diskutierte sie bereits über die Auswirkungen auf die oberfränkische Krankenhauslandschaft und positionierte sich eindeutig.
In ihrer Stellungnahme erklärt Launert, dass die Reform nicht ausreichend durchdacht sei: „Kein Abgeordneter, der diesem Gesetz zugestimmt hat, kann genau sagen, welche konkreten Folgen die Maßnahmen für die Krankenhäuser haben werden.“ Ein zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Einbindung der 16 Bundesländer und Kommunen, obwohl laut Grundgesetz die Länder für die Krankenhausplanung verantwortlich sind. „Die Ampel hat wichtige Partner im Planungsprozess ignoriert und damit am eigentlichen Bedarf vorbei entschieden.“
Fehlende Transparenz und mangelhafte Folgenabschätzung
CDU und CSU kritisieren scharf, dass entscheidende Informationen zur Analyse der Auswirkungen der Reform der Opposition absichtlich vorenthalten wurden. „Ein solches Vorgehen gegenüber dem Parlament und den Ländern ist vollkommen inakzeptabel.“ Auch die langfristigen Auswirkungen der Reform bereiten der Union Sorgen. Die finanziellen Entlastungen, die das Gesetz bringen soll, werden erst ab 2027 spürbar sein. Bis dahin, so befürchtet die Union, könnten viele Kliniken in die Insolvenz geraten. Um diese kritische Phase zu überbrücken, hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Vorschaltgesetz gefordert – eine Übergangsregelung, die Klinikinsolvenzen verhindern könnte. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den Ampel-Fraktionen abgelehnt.
Finanzierung auf dem Rücken der Beitragszahler
Ein weiteres Problem der Reform ist die finanzielle Belastung, die auf Länder und Beitragszahler zukommen werden. Die Kosten sollen die Bundesländer und die Krankenkassen jeweils zur Hälfte tragen. „Diese Kostenverteilung geht zulasten der Kassen und damit direkt der Versicherten“, betont Launert.
Starre Regelungen ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten
Ein weiterer Schwachpunkt der Reform ist die mangelnde Flexibilität bei den festgelegten Leistungen und Qualitätsstandards. Die bundesweit starren Vorgaben berücksichtigen regionale Unterschiede zu wenig, was gerade in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Probleme bereiten könnte.
Bürokratie statt Patientenversorgung
Schließlich kritisiert die Union auch die zunehmende Bürokratisierung durch die Reform. Neue Anforderungen würden unnötigen Mehraufwand für das ohnehin stark belastete medizinische Personal schaffen. „Diese Reform führt zu mehr Bürokratie und verringert die Zeit, die für die Patientenversorgung zur Verfügung steht“, so Launert abschließend.