Harte Kritik der Union an „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel

Berlin. Die Worte vonseiten der Union lassen an Deutlichkeit nichts missen: „Rohrkrepierer“ ist dabei nur eine Bezeichnung, die aus Sicht von CDU und CSU das von der Ampel-Koalition verabschiedete „Rückführungsverbesserungsgesetz“ zutreffend beschreiben. Das Gesetz trage eine „klare grüne“ Handschrift“, heißt es weiter. Mit dem Mitte Januar verabschiedeten Gesetz wollen SPD, Grüne und FDP Abschiebungen vereinfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Koalition gleich mehrere gesetzliche Änderungen beschlossen. So wurden unter anderem die Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei erweitert. Beamten dürfen nun auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebungspflichtigen durchsuchen. Zudem ist die Abholung von Betroffenen jetzt auch zur Nachtzeit möglich. Darüber hinaus müssen Abschiebungen künftig nicht mehr angekündigt werden, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote haben künftig ferner keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Ausreisegewahrsam wurde von 10 auf 28 Tagen verlängert.

Während des parlamentarischen Verfahrens wurden noch zwei Änderungen eingefügt, von denen eine ganz besonders im Zentrum der Kritik steht. So soll Betroffenen nach vollständigem Durchlaufen des bereits erfolglosen Asylverfahren im nachfolgenden Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsams ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Außerdem dürfen Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Demjenigen, welcher das rechtsstaatliche Asylverfahren bereits vollständig durchlaufen habe, auf Kosten des Staates einen Pflichtverteidiger beim nachfolgenden, das rechtsstaatlich festgestellte Ergebnis umsetzenden Ausreisegewahrsams zu stellen, sei absolut nicht nachzuvollziehen. Hierdurch käme es nicht nur zu erheblichen Verfahrensverzögerungen, sondern der Betroffenen erhielte genau zu dem Zeitpunkt, zu dem er angehört werde, Akteneinsicht. Folglich erlange der Betroffene Kenntnis von seiner bevorstehenden Inhaftierung und könne untertauchen, um sich der Abschiebung entziehen, heißt es hierzu von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Auch die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Innenpolitikerin Dr. Silke Launert äußert massive Kritik:

„Was ist aus der großen Ankündigung des Bundeskanzlers, abgelehnte Asylbewerber „im großen Stil abzuschieben“, geworden? Ganz offensichtlich fehlte es Olaf Scholz wieder einmal an Durchsetzungskraft. Wieder einmal konnte sich damit die grüne Linie in der Asylpolitik durchsetzen. Es brodelt gewaltig in der Gesellschaft. Das Sprengpotenzial ist massiv. Und in ebendieser Gemengelage verabschiedet die Ampel ein Gesetz, das seinem Namen nicht einmal im Ansatz gerecht wird. Wenn selbst die Justizministerin aus Baden-Württemberg sich wegen der Neuregelungen besorgt an die Bundesinnenministerin wendet und vor einer sinkenden Zahl erfolgreicher Rückführungen warnt, dann ist das doch mehr als ein deutliches Zeichen! Was wir brauchen, sind echte Verbesserungen, wie etwa eine Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei für Rückführungen, die Erweiterung der Liste mit sicheren Herkunftsländern und die Kürzung von Leistungen für Ausreisepflichtige. Deutschland ist mit seinen hohen Sozialleistungen ein Magnat für irreguläre Migration. Da müsste die sogenannte „Fortschrittskoalition“ ran. Aber solange die grüne Linie weiter dominiert, können wir darauf wohl noch lange warten.“