Berlin. Die Union hat die Verhandlungen mit der Bundesregierung über eine Reform der Asyl- und Migrationspolitik, die Mitte September stattfanden, als gescheitert bezeichnet. Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, im Anschluss an die Gespräche mitteilte, seien die Vertreter von CDU und CSU sowie der Ampel-Koalition „zu keinem gemeinsamen Ergebnis“ gekommen. Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Innenpolitikerin Silke Launert fand klare Worte zur aktuellen Lage und den Vorschlägen der Bundesregierung.
„Zurückweisungen an den deutschen Grenzen wird es mit dieser Koalition nicht geben. Das hat der gestrige Tag noch einmal sehr eindrücklich gezeigt“, erklärte Launert. Das, was Bundeskanzler Scholz und seine Regierung als sogenannte „massive Kehrtwende“ in der Asylpolitik betiteln würden, sei nichts anderes als eine weitere Runde im realitätsfernen Chaos-Karussell der Ampel und eine Total-Verweigerung, die Stimmung im Land und die Wirklichkeit anzuerkennen. Die Innenpolitikerin der Union macht deutlich, dass ihrer Ansicht nach die aktuellen Vorschläge der Ampel-Regierung das gescheiterte System nur fortsetzen würden. Dadurch würden illegale Einreisen nach Deutschland nicht unterbunden. „Was es jetzt braucht, sind konsequente Maßnahmen und kein halbherziges Herumlavieren. Davon haben die Menschen in diesem Land genug!“, so Launert.
Als eine der zentralen Maßnahmen, um die irreguläre Migration zu begrenzen, forderte die CSU-Politikerin klare Schritte an den deutschen EU-Binnengrenzen. Ohne Zurückweisungen dort werde eine „echte Wende“ in der Asyl- und Migrationspolitik nicht erreicht werden können. Die Bundestagsabgeordnete betonte, dass die Union auf einen umfassenden Ansatz setze, der neben der Grenzsicherung auch weitere Maßnahmen vorsehe. Zu diesen zählen unter anderem
- die Einstellung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan,
- die schnelle Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte,
- die Wiedereinführung des Ziels der Migrationsbegrenzung im Aufenthaltsgesetz sowie
- die Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei
Die Bundespolizei müsse in der Lage sein, ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder in einen zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest zu nehmen, bis eine freiwillige Ausreise oder eine zwangsweise Abschiebung durchgeführt werden könne, fordert Launert.