Dr. Silke Launert, MdB: § 105 JGG abschaffen

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert, MdB, spricht sich für die Abschaffung des § 105 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) aus. Die Vorschrift ermöglicht es derzeit, auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Jugendstrafrecht anzuwenden. Nach Auffassung Dr. Launerts ist diese Sonderregelung nicht mehr zeitgemäß.

„Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben junge Menschen weitreichende Rechte und Pflichten. Sie dürfen wählen, rechtsverbindliche Verträge abschließen und tragen Verantwortung für ihr Handeln. Wer diese Rechte in Anspruch nehmen kann, muss auch strafrechtlich die volle Verantwortung für begangene Straftaten übernehmen. Gleiche Rechte müssen mit gleicher Verantwortung einhergehen“, betont Launert.

Bereits das CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm 2025 greift diese Forderung auf. Darin heißt es: „Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung.“ Nach der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende die Ausnahme sein, während grundsätzlich das allgemeine Strafrecht gelten sollte. Tatsächlich hat sich dieses Verhältnis in der gerichtlichen Praxis jedoch seit Jahren umgekehrt. Gerade bei schweren Straftaten wird überwiegend Jugendstrafrecht angewendet.

„Diese Entwicklung entspricht weder dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers noch dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Wer als Erwachsener schwere Straftaten begeht, muss grundsätzlich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Wir sehen zurzeit leider immer häufiger, wie sich rücksichtsvolle Gerichtsentscheidungen dadurch rächen, dass der Rechtstaat in Teilen von Straftätern nicht so ernst genommen wird, wie er sollte“, so Launert.