Berlin. Die Schuldenbremse wird im Deutschen Bundestag immer mehr zum Reizthema. Ende März diskutierten die Abgeordneten sodann auch in einer hitzigen Debatte über die Frage, ob die Schuldenbremse aufgeweicht oder nicht gänzlich abgeschafft werden solle. Die Haushaltspolitikerin und Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert machte in ihrer Rede ihren Standpunkt mehr als deutlich: „Die Aufhebung der Schuldenbremse wäre das Gegenteil einer generationengerechten Finanzpolitik!“, so die klaren Worte der CSU-Politikerin. Es sei verfehlt, in diesem Zusammenhang immer wieder von „Zukunftsinvestionen“ zu sprechen, tatsächlich müsse es „Zukunftsschulden“ heißen. Im Zivilrecht gäbe es die sinnvolle und nachvollziehbare Regelung, dass man als Erbe die Erbschaft ausschlagen könne, wenn der Erblasser über seine Verhältnisse gelebt habe und dem Erben einen Schuldenberg hinterlassen hätte. Bei den Staatsschulden sehe das jedoch anders aus. „Ausschlagungsmöglichkeit? Fehlanzeige! Das heißt: Die nachfolgende Generation erbt die Schulden, die wir heute machen!“ Auch dem Argument, dass man mit einer entsprechenden Abschaffung der Schuldenbremse endlich eine gute Bildung gewährleistet könne, tritt die Abgeordnete entschieden entgegen: „Das macht mich wirklich wütend. Denn warum verlangen wir denn Steuern von den Menschen? Es gehört zu den Kernaufgaben des Staates, dass er sich um eine gute Schulbildung der Kinder kümmert!“
Launert betonte in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Situation durch die Zinslast noch weiter verschärft werde und verwies darauf, dass 2020/2021 die Zinslast bei 4 Milliarden Euro, im Jahr 2023 schon bei fast 40 Milliarden Euro gelegen habe. „Hätten wir keine Schulden, könnten wir 40 Milliarden Euro mehr in diesem Haushalt verteilen!“, konstatierte Launert. Es könne überdies nicht sein, dass die Ampel-Koalition trotz Rekordeinnahmen immer mehr Schulden mache, immer mehr verteile und sich nicht frage, wo sie die Prioritäten setzen wolle.
Die CSU-Politikerin hob ferner hervor, dass es bereits jetzt Möglichkeiten gebe, um auf außergewöhnliche Notsituationen zu reagieren. Launert verwies damit auf die im Grundgesetz bereits vorhandene Möglichkeit, die Schuldenbremse im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auszusetzen. Zum Abschluss ihrer Rede appellierte die Abgeordnete an diejenigen, die eine Aufhebung beziehungsweise Aufweichung der Schuldenbremse befürworten: „Denken Sie an diejenigen, die die Folgen Ihrer Entscheidungen tragen müssen! Denken Sie an die Erben Ihrer Politik!“