CSU liefert: Unionsgeführte Regierungskoalition beschließt Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes – Silke Launert: „Wir beenden die Phase der Bevormundung und setzen wieder auf Vertrauen in die Eigentümerinnen und Eigentümer“

Berlin. Die Regierungskoalition hat beschlossen, das sogenannte „Habecksche“ Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen.

Kern des neuen Ansatzes ist die Abkehr von pauschalen Vorgaben. Die bisherige Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt ebenso wie das generelle Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2045. Künftig bleiben verschiedene Technologien möglich – von Wärmepumpen über Fernwärme und hybride Systeme bis hin zu Biomasse und auch Gas- und Ölheizungen, wenn diese schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen.

Ab 2029 müssen entsprechende Heizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Energieträger wie Biomethan oder synthetische Kraftstoffe einsetzen. Zudem wird ab 2028 eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote von bis zu einem Prozent eingeführt, um den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe weiter voranzubringen.

Die Förderung für den Umstieg bleibt dabei verlässlich: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 abgesichert. Ferner wird die kommunale Wärmeplanung insbesondere für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner deutlich vereinfacht. Wärmeplanung und Heizungsregulierung werden voneinander entkoppelt. Darüber hinaus wird es zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie für Deutschland keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen für Wohngebäude geben.

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Silke Launert, erklärt hierzu:
„Mir ist besonders wichtig zu betonen, dass die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bestehen bleibt.

Wer sich für eine neue Technologie entscheiden möchte, kann das weiterhin tun und wird dabei unterstützt. Gleichzeitig dürfen wir die Realität vieler Menschen – gerade im ländlichen Raum – nicht ausblenden. Ältere Bausubstanz und begrenzte finanzielle Spielräume stellen viele, insbesondere ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, vor enorme Herausforderungen.

Für etliche Rentnerinnen und Rentner würde eine sofortige Investition von mehreren zehntausend Euro eine kaum zu stemmende Belastung bedeuten – im schlimmsten Fall mit der Folge, dass sie ihr Zuhause verkaufen müssten. Das darf nicht passieren. Deshalb setzen wir auf Wahlfreiheit.

Je nach Lebensphase und individueller Situation müssen Eigentümer selbst entscheiden können, welcher Weg für sie der richtige ist. Wir sagen klar: Nicht der Staat, sondern die Menschen vor Ort wissen am besten, was für ihr Eigentum tragfähig und verantwortbar ist.“

Der Gesetzentwurf soll bis zum 1. Juli 2026 verabschiedet werden und die europäischen Vorgaben zur Gebäudeeffizienz praxisnah umsetzen.