CDU und CSU fordern mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Berlin. In einem aktuellen Antrag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehr Anerkennung und Wertschätzung für pflegende Angehörige. Über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden gepflegt – eine Aufgabe, die häufig von Angehörigen übernommen wird. Diese leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Gesellschaft, oft unter großen physischen und psychischen Belastungen. Laut Statistiken versorgen etwa fünf Millionen Angehörige rund 4,17 Millionen pflegebedürftige Menschen.

„Die häusliche Pflege ist vergleichbar mit einer Vollzeittätigkeit“, betonen CDU und CSU in ihrem Antrag. „Sie erfordert immense Arbeit, emotionale Anstrengung und Verantwortung – oft zusätzlich zu beruflichen oder familiären Verpflichtungen.“ Doch diese Doppelbelastung hat ihren Preis: Viele pflegende Angehörige leiden unter gesundheitlichen Problemen und sozialer Isolation.

 

Forderungen der CDU/CSU an die Bundesregierung

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, die Unterstützung für pflegende Angehörige durch eine Reihe konkreter Maßnahmen zu verbessern, darunter:

  • Ausbau der Pflegeinfrastruktur: Bundesweit sollen an die lokalen Bedürfnisse angepasste Pflegeangebote durch die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, insbesondere von Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflege, auf den Weg gebracht werden.
  • Verbesserung des Case-Managements: Eine gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige in komplexen Versorgungssituationen schnell und passgenau unterstützt werden.
  • Erhöhung des Pflegepauschbetrags: Der an den Pflegegrad gekoppelte Pflegepauschbetrag soll angehoben werden.
  • Entgeltersatzleistungen: Der Einstieg in eine Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung bei der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit wird angestrebt.
  • Entlastungsbudget: Ein flexibles und bürokratiearmes Entlastungsbudget soll bisherige Leistungen zusammenführen und erweitern.
  • Strategie zur Vermeidung existenzieller Risiken: Maßnahmen zur Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung und zur Vermeidung von Armut unter pflegenden Angehörigen sollen entwickelt werden.
  • Steuerliche Entlastungen: Ein steuerlicher Abzugsbetrag in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen soll eingeführt werden.
  • Präventions- und Rehabilitationsangebote: Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Zugang von pflegenden Angehörigen zu Präventions- und Rehabilitationsangeboten, beispielsweise zu Kur- und Erholungsprogrammen, gewährt wird.
  • Flexibilisierung der Begutachtungen: Eine Flexibilisierung der Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste, beispielsweise durch telefonische Begutachtungen, soll auf den Weg gebracht werden.
  • Ombudsstellen: Unabhängige Stellen für Widersprüche gegen Entscheidungen des Medizinischen Dienstes sollen eingeführt werden.
  • Fortschreibung des Hilfsmittelkatalogs: Der Hilfsmittelkatalog über die Pflegeversicherung hinsichtlich der Finanzierung technischer und digitaler Hilfsmittel soll fortgeschrieben werden.

Mehr dazu unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/117/2011761.pdf