CDU/CSU: Generelles Fahrverbot bei Cannabiskonsum!

Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion hat Ende März einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in welchem sie sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr ausspricht und stattdessen für ein konsequentes Fahrverbot für Cannabiskonsumenten plädiert. Der Hintergrund des Antrags liegt in der jüngsten Verabschiedung des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, welches eine teilweise Freigabe von Cannabis in Deutschland vorsieht. Darüber hinaus machte das Land Kanada in den vergangenen Wochen viele Schlagzeilen, nachdem seit der Legalisierung die Anzahl der Autounfälle gestiegen sei. Die CDU/CSU-Fraktion weist daher auf die erheblichen Gefahren hin, die vom Cannabiskonsum im Straßenverkehr ausgehen, wie bereits diverse Studien belegt haben. Massive Kritik übt die Fraktion an der Expertenarbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums, die unabhängig von der zuständigen Grenzwertkommission die Erhöhung des aktuellen THC-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum vorschlägt. Dieser Vorschlag wird von der CDU/CSU-Fraktion vehement abgelehnt, da er das individuelle Mobilitätsbedürfnis über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer stellen würde. Die Fraktion argumentiert, dass gerade Gelegenheitskonsumenten oft nicht die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr einschätzen können, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führt. Daher sei es wichtig, die „Vision Zero“, die Sicherheitsstrategie zur Vermeidung schwerer und tödlicher Unfälle im Straßenverkehr, konsequent zu verfolgen. An den bestehenden Sanktionierungen müsse festgehalten und es dürfte keine Lockerung der Überwachungspraxis vorgenommen werden. Bei aktiver Teilnahme am Verkehrsgeschehen unter Einfluss von Cannabis sollte die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.