CDU/CSU: Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingereicht, um die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, die häufig mit erschwerten Lebensbedingungen zu kämpfen haben. Der Antrag sieht vor, das Persönliche Budget, welches es seit 2001 gibt, zu stärken. Das Budget ermöglicht es behinderten Menschen, selbst zu entscheiden, welche Pflege- und Betreuungsleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Derzeit müssen auf diese Leistungen allerdings 19 % Umsatzsteuer gezahlt werden, was viele Menschen vor finanzielle Hürden stellt. Diese Hürden gilt es aus Sicht der Union dringend abzubauen.

Ein weiteres Thema betrifft das Kindergeld für Menschen mit Behinderung. Familien können dieses Kindergeld über das 18. oder 25. Lebensjahr hinaus beziehen. Allerdings kommt es immer wieder zu Unterbrechungen bei der Auszahlung, wenn geprüft wird, ob die Behinderung weiterhin besteht. Diese Zahlungslücken führen zu erheblichen finanziellen Belastungen für die betroffenen Familien. Um diese Probleme zu beseitigen, fordern CDU und CSU deshalb eine reibungslosere Auszahlung.

Zudem sollte es aus Sicht der Union Erleichterungen bei der Kfz-Steuer für Menschen mit Schwerbehinderung geben. Aktuell dürfen Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, nur für Fahrten genutzt werden, die im direkten Zusammenhang mit der behinderten Person stehen. Die CDU/CSU schlägt vor, dass auch Haushaltsmitglieder das Fahrzeug für private Fahrten nutzen können, ohne die Steuervergünstigung zu verlieren.