Berlin. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeichnen ein düsteres Bild für den Wohnungsbau in Deutschland. Im Juni 2024 wurden nur noch 17.600 Wohnungen genehmigt, was einem Rückgang von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Noch dramatischer ist der Vergleich mit Juni 2022: Hier verzeichnete die Bauwirtschaft einen Einbruch von 42,1 Prozent bei den Baugenehmigungen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dies ein weiterer Beweis für das Versagen der Ampel-Regierung in der Baupolitik. „Der Absturz der Bau- und Wohnungswirtschaft setzt sich ungebremst fort und die Bundesregierung schaut tatenlos zu“, heißt es vonseiten der Union.
„Es ist erschreckend, dass trotz dieser alarmierenden Entwicklungen keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Stattdessen verharrt die Ampel in ihrer bisherigen Politik, ohne auf die deutlichen Warnsignale zu reagieren“, so auch die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert. „Es reicht nicht, nur die Lage zu beschreiben. Die Bauministerin muss handeln, um den drohenden Kollaps im Wohnungsbau abzuwenden. Deutschland braucht jetzt entschlossene Schritte, um die Krise zu bewältigen und den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Und sie darf sich nicht immer wieder selbst ausbremsen, weil ja sonst ein „böser Unternehmer“, privater Vermieter oder Bauherr was verdienen könnte.“
CDU und CSU warnen vor den gravierenden Folgen dieser Entwicklung: Der Wohnungsbau sei ein zentraler Pfeiler für den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Stabilität in Deutschland. Wenn die Regierung hier nicht umsteuere, drohe ein Absturz, von dem sich der Wohnungsmarkt nur schwer erholen könne.
Dabei liegen erste Lösungsansätze laut der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits auf dem Tisch. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die jetzt dringend umgesetzt werden müssen, gehören aus Unionssicht:
- Einführung einer neuen Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau: Unternehmen, die Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum schaffen, sollen zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten erhalten. Dies würde den Bau von Sozialwohnungen wieder attraktiver machen und dringend benötigten Wohnraum schaffen.
- Grunderwerbsteuer-Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Den Ländern muss rechtssicher die Möglichkeit gegeben werden, Freibeträge von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen. Dies würde Familien den Einstieg in den Immobilienmarkt erleichtern und den Erwerb von Wohneigentum fördern.
- Anhebung der erbschaftsteuerrechtlichen Freibeträge: Angesichts des Preisanstiegs bei Wohnimmobilien von fast 65 Prozent in den letzten zehn Jahren müssen die erbschaftsteuerrechtlichen Freibeträge entsprechend angepasst sowie Elemente für die Regionalisierung der Steuer eingeführt werden, um die Belastung der Erben zu reduzieren, den Fortbestand von Familienimmobilien zu sichern und den teils erheblichen regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen.
- Aufstockung des KfW-Kreditprogramms: Neben der Aufstockung sollte zumindest temporär auch Bauen nach dem Energieeffizienzstandard EH 55 gefördert werden.
- Anpassung des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Dazu gehört die Anhebung der Einkommensgrenze, die Einbeziehung auch des Energieeffizienzstandards EH 55 sowie die Einbeziehung des Kaufs von Bestandsimmobilien. Zudem ergänzt Launert, dass auch bei dem Programm „Jung kauft Alt“ – eigentlich ein guter Ansatz – die Anforderungen wieder völlig überzogen worden sind. Junge Familien, die ein älteres Gebäude erwerben, haben oft nicht die (finanziellen) Möglichkeiten und die Bereitschaft innerhalb von wenigen Jahren alle Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. „Derartige umfangreiche Sanierungsmaßnahmen können in der Praxis nur nach und nach durchgeführt werden“, so Launert.
- Förderung des erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Immobilien insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen: Hierzu sollen staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden, die Kriterien wie die Anzahl der Kinder, Einkommensverhältnisses sowie Gestaltungsmerkmale wie flexible Grundrisse und Quadratmeterverbrauch pro Kopf berücksichtigen
- Ein Belastungsmoratorium für Kostensenkungen: Bis Ende 2027 dürfen keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen.
- Sinnvolle energetische Standards setzen: Für den Neubau darf im Gebäudeenergiegesetz maximal der EH-55-Standard gelten.
- Vereinfachung und Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren: Die Prozesse müssen weiter vereinfacht und digitalisiert werden, um Genehmigungen schneller und effizienter zu erteilen.
Hinweis: Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist abrufbar unter https://dserver.bundestag.btg/btd/20/085/2008523.pdf.