Berlin. Das neue, von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrecht ist in Teilen verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht Ende Juli. In dem Verfahren, das unter anderem von der Unionsfraktion angestoßen wurde, hat das Bundesverfassungsgericht zwar die neu eingeführte Zweitstimmendeckung als verfassungskonform anerkannt, jedoch die 5 %-Sperrklausel in ihrer aktuellen Form (ohne Grundmandatsklausel) als verfassungswidrig eingestuft.
Bezüglich der 5 %-Sperrklausel führte das oberste deutsche Gericht aus, dass diese grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sei. Allerdings bemängelten die Richter, dass es nach Streichung der Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann in den Deutschen Bundestag einzieht, wenn sie 5 % der Wählerstimmen nicht erreicht, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat erzielt, keine Abmilderung der Sperrklausel mehr gebe. „Es ist gut, dass die Versuche der Ampel, zwei Oppositionsparteien einfach aus dem Bundestag zu werfen, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden“, betont die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert. Sie sieht in der Entscheidung einen wichtigen Sieg für die Demokratie, da sie verhindert habe, dass die politische Vielfalt und der Wettbewerb im Bundestag massiv eingeschränkt würden.
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, eine Neuregelung zu beschließen. Zugleich ordnete das Gericht an, dass bis dahin die Grundmandatsklausel in ihrer bisherigen Form weiterhin zur Anwendung kommen muss. Von einer Neuregelung in der noch laufenden Legislaturperiode ist nicht mehr auszugehen.
Das Zweitstimmendeckungsverfahren sieht das oberste deutsche Gericht hingegen als mit dem Grundgesetz vereinbar an. Diese Regelung besagt, dass nur so viele Wahlkreiskandidaten in den Bundestag einziehen, wie der jeweiligen Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis auf Landesebene zustehen. Launert äußert ihre Sorge darüber, dass Direktmandate dadurch deutlich an Bedeutung verlieren könnten. „Es kann also sein, dass man ein Direktmandat gewinnt, aber dennoch nicht in den Bundestag einzieht“, kritisiert sie. Dies widerspreche dem eigentlichen Sinn und Zweck von Direktmandaten, die den direkten Austausch und die Vertretung der Menschen im Wahlkreis sicherstellen sollen.
Gleichzeitig bedauert die Abgeordnete, dass das Gericht kaum auf die Bedeutung der Direktmandate eingegangen sei. „Schade, dass das Bundesverfassungsgericht dazu fast nichts sagt und die Entwertung der Direktmandate so mitmacht.“ In einer Zeit, in der das Vertrauen in die Politik zunehmend erodiert, sei es umso wichtiger, dass Abgeordnete ihre Wähler direkt vertreten können, anstatt sich den Interessen der Parteiführung unterordnen zu müssen.
Abschließend warnte sie vor den langfristigen Folgen dieser Entscheidung: „Künftig zählt also weniger der Austausch mit den Menschen vor Ort, sondern die mediale Show über ‚große Medien/Plattformen‘ und der Wille der Parteispitzen! Ich hoffe, das geht nicht nach hinten los!“