Bezahlkarte für Asylbewerber nach monatelanger Blockade der Grünen beschlossen – Union: Es mangelt an Verbindlichkeit!

Berlin. Nach monatelanger Verzögerung wurde sie Mitte April nun doch beschlossen: die „Bezahlkarte für Asylbewerber“. Trotz Zusage des Kanzlers auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November lag viele Monate lang kein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte über mehrere Monate hinweg der eigenen Bundesregierung die Zustimmung verweigert.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war diese Untätigkeit nicht hinnehmbar. Um Druck auf die Regierung auszuüben, hatte die Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit welchem sie eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten schaffen wollte. Dieser Druck zeigte Wirkung: Die Ampel-Koalition konnte sich letzten Endes doch noch auf eine Regelung einigen. Doch aus Sicht der Union geht das Gesetz der Ampel nicht weit genug: Die Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz enthalten nach Meinung der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag zu viele Kann- und Sollvorschriften. Diese vage Formulierung könnte dazu führen, dass Behörden aufgrund von Überlastung die Bezahlkarte nicht einführen. CDU und CSU fordern stattdessen einen verbindlichen Rechtsrahmen, um die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte zu gewährleisten. Insgesamt fehle die von der Union angestrebte Verbindlichkeit, wodurch das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zielführend sei.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Sicherheit und die praktische Umsetzung der Bezahlkarte. Die Fraktion bemängelt, dass es an klaren Vorgaben fehlt. Es werde von „Bezahlkarten“ gesprochen, möglicherweise würden diese neben Gutscheinen eingesetzt. Auch die Rahmenbedingungen und Beschränkungen hinsichtlich der monatlichen Bargeldabhebungen seien nicht klar definiert. Die Union hatte in ihrem Antrag eine Begrenzung der Bargeld-Auszahlung auf 50 Euro im Monat gefordert.