Berlin. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Ende letzten Jahres hat die Ampel-Koalition einen grundlegenden Wandel in der Zuwanderungspolitik vollzogen. Bisher formulierte § 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) das Ziel der „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern“. Dieser Passus betonte, dass die Zuwanderung in kontrollierten Bahnen verlaufen sollte, auch wenn keine konkreten Zuzugszahlen vorgegeben waren. Mit der Streichung des Begriffs „Begrenzung“ aus dem Gesetz ist eine restriktive Handhabung der Zuwanderungssteuerung nun jedoch gefährdet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert diese Änderung scharf und sieht die Gefahr, dass sowohl Ausländerbehörden als auch Verwaltungsgerichte das Ziel einer begrenzten Einwanderung zunehmend außer Acht lassen könnten.
Forderung der CDU/CSU: Rückkehr zur Begrenzung der Zuwanderung
Die Union setzt sich daher dafür ein, dass die gestrichenen Worte „und Begrenzung“ wieder in § 1 AufenthG aufgenommen werden. Dies soll sicherstellen, dass die Zuwanderung auch zukünftig einer klaren Steuerung und Begrenzung unterliegt.
Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz
Angesichts der Aufnahme von über 1,8 Millionen Asylbewerbern einschließlich der Geflüchteten aus der Ukraine seit Anfang 2022 weist die Union auf die begrenzten Integrationskapazitäten Deutschlands hin. CDU und CSU fordern daher, den Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis auf Weiteres auszusetzen.
Stärkung der Bundespolizei zur Durchsetzung der Ausreisepflicht
Ein weiteres zentrales Anliegen von CDU und CSU betrifft die Rolle der Bundespolizei bei der Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen. Aktuell ist die Bundespolizei außerhalb ihrer Funktion als Grenzbehörde nicht befugt, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen. Dies führt in der Praxis oft dazu, dass unerlaubt aufhältige Personen, die an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten von der Bundespolizei festgestellt werden, dort in der Regel lediglich eine Anlaufbescheinigung zur nächsten Erstaufnahmestelle ausgehändigt bekommen und im Ergebnis – trotz bestehender Ausschreibung zur Festnahme wegen Ausweisung bzw. Abschiebung – auf freiem Fuß bleiben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb, der Bundespolizei in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich – insbesondere an Bahnhöfen – eigene Kompetenzen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu übertragen. Diese Befugnisse sollen Drittstaatsangehörige ohne Duldung sowie Personen mit Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen. Die Union plädiert außerdem dafür, dass die Bundespolizei Maßnahmen wie die Beantragung von Haft oder Gewahrsam zur Sicherstellung von Abschiebungen durchführen kann.