BAföG-Erhöhung – CDU/CSU: Anpassung unzureichend

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat eine Erhöhung der staatlichen Ausbildungsförderung BAföG beschlossen, die zum kommenden Schul- und Studienjahr in Kraft tritt. Die Bedarfssätze werden um fünf Prozent angehoben, und der Wohnkostenzuschlag steigt von 360 Euro auf 380 Euro. Darüber hinaus werden die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent erhöht, um mehr jungen Menschen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Der Höchstsatz des BAföG wird auf 992 Euro angehoben, während der Darlehensanteil bei 10.010 Euro gedeckelt bleibt. Ferner wird eine neue Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus ärmeren Familien eingeführt. Kritik kommt vonseiten der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag: Die Union hält die Maßnahmen der Ampel-Koalition für unzureichend angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten sowie der hohen Inflation und verweist darauf, dass die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses vor zwei Jahren stattfand. Vor diesem Hintergrund fordern CDU und CSU, dass die Bundesregierung eine unabhängige Kommission einsetzt, welche regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüft und dem Bundestag Anpassungsvorschläge unterbreitet.

Zudem schlägt die Fraktion die Einführung eines Wohnkostenzuschlages vor, der sich aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt. Neben der Kritik an den Bedarfssätzen und dem Wohnkostenzuschlag fordert die Fraktion auch eine grundlegende Reform des BAföG-Antragsverfahrens. Sie setzt sich für eine vollständige Digitalisierung ein, um bürokratische Hürden abzubauen und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Moderne Technologien wie künstliche Intelligenz könnten insbesondere dabei helfen, die Anträge auf Vollständigkeit zu prüfen und Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu verkürzen.