Ab 2021: Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale angehoben

Berlin/Bayreuth. Mehr Wertschätzung und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement: Bereits ab Januar 2021 steigen die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtler. Der Bund hebt die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro, die Übungsleiterpauschale von 2400 auf 3000 Euro an.

Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert freut sich, dass ehrenamtlich Aktive mehr unterstützt und entlastet werden: „Sie sind eine unentbehrliche Stütze unserer Gesellschaft und leisten Großes. Wer sich ehrenamtlich engagiert, egal ob im Sportverein, in der Pflege oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen, verdient Respekt und Anerkennung.“

Zudem sollen Änderungen im Steuerrecht den Bürokratieaufwand der Ehrenamtlichen deutlich minimieren. „Gerade kleinere Vereine müssen von Bürokratie entlastet werden“, sagt Launert. So wird die gesetzliche Frist, in der die Vereine ihnen zur Verfügung stehende Mittel ausgeben müssen, für Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.

Die Umsatzfreigrenze für die Besteuerung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe wie Vereinsgaststätten wird von 35.000 auf 45.000 angehoben.

Angepasst wird auch der Katalog der förderungswürdigen Zwecke und Zweckbetriebe. Zu den steuerfreien Zweckbetrieben zählen jetzt auch Einrichtungen für psychische und seelische Erkrankungen und Einrichtungen zur Betreuung von Flüchtlingen. In den Katalog der förderungswürdigen Zwecke wurde der Unterhalt von Friedhöfen – auch für „Sternenkinder“ – mit aufgenommen.