Berlin. Der Deutsche Bundestag beschließt am morgigen Donnerstag die Einführung der neuen Grundsicherung. Dazu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Silke Launert:
„Mit der Abschaffung des Bürgergeldes und der Einführung der neuen Grundsicherung setzen wir ein zentrales Wahlversprechen um. Die unionsgeführte Regierungskoalition zieht mit dieser Entscheidung eine klare Linie und beendet ein System, das falsche Anreize gesetzt und den Vorrang von Arbeit geschwächt hat. Ziel der Reform ist es, Menschen konsequent in Beschäftigung zu bringen und staatliche Unterstützung wieder klar an Mitwirkung und Eigenverantwortung zu knüpfen.“
Ein Kernanliegen der Reform besteht in der Rückkehr zum Vermittlungsvorrang. Künftig wird zunächst geprüft, ob eine unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen kommen erst dann zum Tragen, wenn eine direkte Vermittlung nicht erfolgversprechend ist. Dies gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
„Wir stellen die richtigen Grundsätze wieder her: Arbeit hat Vorrang vor Transferleistungen, Fördern und Fordern gehören untrennbar zusammen. Mitwirkung ist verpflichtend – und Pflichtverletzungen bleiben nicht folgenlos. Unsere Leitlinie ist klar: Wer arbeiten kann, muss arbeiten – wer Hilfe braucht, erhält sie“, so Launert weiter.
Die neue Grundsicherung stellt die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden wieder in den Mittelpunkt. Erwerbsfähige Leistungsbeziehende sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen – mit dem klaren Ziel, vollständig ohne staatliche Unterstützung auszukommen.
Pflichtverletzungen werden zudem künftig konsequenter sanktioniert. Wer etwa einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss ab dem zweiten Versäumnis mit einer Kürzung der Geldleistungen um 30 Prozent rechnen, beim dritten Verstoß kann der Anspruch auf Leistung in letzter Konsequenz sogar komplett entfallen, inklusive der Kosten für die Unterkunft.
Darüber hinaus erhalten die Jobcenter mehr Spielraum, um Leistungen gezielt einzusetzen und Missbrauch wirksam zu unterbinden. Wer Fördermaßnahmen abbricht, sich nicht bewirbt oder wiederholt gegen Pflichten verstößt, wird künftig stärker zur Verantwortung gezogen als bisher.
Auch beim Schonvermögen setzt die Reform neue Maßstäbe: Die einjährige Karenzzeit entfällt. Stattdessen wird das Schonvermögen künftig am Lebensalter ausgerichtet.
„Mit der neuen Grundsicherung machen wir deutlich: Unser Sozialstaat bleibt stark – aber er fordert Mitwirkung und Eigenverantwortung ein. Hilfe zur Selbsthilfe steht wieder im Mittelpunkt“, so Launert abschließend.
