Berlin. Die Mietpreisbremse bleibt erhalten – das hat der Deutsche Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben mit ihrer Mehrheit einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert.
Ziel des Gesetzes ist es, Mieterinnen und Mieter in entsprechend ausgezeichneten Gebieten vor übermäßigen Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu schützen. Vermieter dürfen damit künftig weiterhin maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei umfassend modernisierten Wohnungen oder bei Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.
Die Koalitionsfraktionen führen zur Begründung an, dass die Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren nach wie vor stark steigen. Ohne die Verlängerung der Regelung, so die Befürchtung, hätten viele Haushalte – gerade Familien mit Kindern oder Alleinerziehende – kaum noch eine Chance, in ihrem Wohnumfeld zu bleiben.
CDU und CSU machten in der Debatte aber auch deutlich: Der Wohnungsneubau ist und bleibt der wichtigste Hebel, um die Wohnungsnot erfolgreich zu bekämpfen. Der sogenannte „Turbo für den Wohnungsbau“ ist daher auch fester Bestandteil des Sofortprogramms der neuen Bundesregierung. Dieser sieht insbesondere Erleichterungen zugunsten des Wohnungsbaus und die Verlängerung von Vorschriften des Baulandmobilisierungsgesetzes vor.