Höheres Kindergeld, Anpassung der Kindefreibeträge und Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages – Bundestag beschließt zweites Familienentlastungsgesetz

Berlin. Der Deutsche Bundestag beschließt heute das zweite Familienentlastungsgesetz.
Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete und Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:

„Um Familien finanziell stärker zu entlasten, erhöhen wir zum 1. Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro und passen die Freibeträge entsprechend an. Familien erhalten künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte sowie für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Zudem heben wir den steuerlichen Grundfreibetrag an und gleichen die kalte Progression im Einkommenssteuertarif aus. Damit leisten wir einen weiteren substantiellen Beitrag zur finanziellen Stärkung unserer Familien.“