Berlin/Bayreuth. Der Bund weitet die Unterstützung für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende, die von Schließungen und Einnahmeausfällen während der Corona-Pandemie betroffen sind, deutlich aus.
Mit den Novemberhilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Solo-Selbstständige mit rund 15 Milliarden Euro. Diese Hilfe soll nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden – die Dezemberhilfe. Der Bund rechnet mit weiteren Ausgaben in Höhe von 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung.
Die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von den Schließungen aufgrund des Teil-Lockdowns betroffen sind. Auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sind antragsberechtigt. Anträge können seit 25. November gestellt werden. Erste Abschlagszahlungen erfolgten bereits.
Der Bund gewährt Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019. Bei Soloselbstständigen kann der Monatsdurchschnitt aus 2019 herangezogen werden.
Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden, können als Vergleichsumsatz den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 heranziehen.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort finden sich auch detaillierte Informationen zu den Hilfen.
Solo-Selbstständige, die noch keine Überbrückungshilfe beantragt haben, können Abschlagszahlungen bis zu 5.000 Euro auch direkt ohne Steuerberater beantragen.
Zudem verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe II. Die Zuschüsse zu Fixkosten – wie Mieten, Pachten oder Leasingkosten – werden als Überbrückungshilfe III bis zum 30. Juni 2021 verlängert und ausweitet. Die maximale Förderung pro Monat wird von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden.
Für Kulturveranstaltungen soll ein Sonderfonds geschaffen werden. Die Details des Sonderfonds werden derzeit erarbeitet.