Bis zu 3, 5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung / Bundestag beschließt das Ganztagsfinanzierungsgesetz

Berlin. Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“.

Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:

„Es geht voran: Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 schaffen wollen. Jetzt legen wir mit dem vorliegenden Gesetz hierfür die finanzielle Grundlage.

Für das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter“ stellt der Bund, wie zuvor vereinbart, zwei Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise legen wir jetzt sogar noch einmal eine ordentliche Summe oben drauf: Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung mit weiteren bis zu 1, 5 Milliarden Euro.

Klar ist: Der quantitative und qualitative Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist von elementarer Bedeutung sowohl für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit wie auch für die Förderung unserer Kinder in ihrer individuellen Entwicklung. Wir als Union wollen unseren Familien mit dem neuen Rechtsanspruch Wahlfreiheit verschaffen. Damit sie ihr Familienleben so gestalten können, wie sie es gerne möchten.“