Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Dr. Silke Launert: „Es geht um Handlungsfähigkeit der Exekutive in dieser schwierigen Zeit!“

Berlin. „Wir wollen, dass Deutschland diese Pandemie besiegt.“ Diesem Satz des PGFs der Union stimme ich vollumfänglich zu! Ich sage nicht, dass der erste Entwurf des 3. Infektionsschutzgesetzes juristisch perfekt war! Das war er nicht und deshalb kam es im parlamentarischen Verfahren zu Recht zu zahlreichen Änderungen.

Er ist auch nach wie vor mit einigen Unsicherheiten verbunden (keiner weiß genau, wie das BVerfG die Arbeit mit Regelbeispielen i.H.a. Bestimmtheitsgrundsatz beurteilt). Aber dieser Schritt ist eine deutliche Verbesserung zur vorherigen Generalklausel als Rechtsgrundlage für z.T. weitreichende einschneidende Maßnahmen der Landesregierungen!

Im Bereich des Gefahrenabwehr- bzw. Sicherheitsrechts sind die gesetzlichen Grundlagen in der Regel weit gefasst (es braucht da i.d.R eine gewisse Flexibilität) und im konkreten Einzelfall muss dann eine zweckmäßige Entscheidung der Exekutivorgane erfolgen, die ihrerseits dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (d.h. die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein) entsprechen muss!

Leider versuchen einige durch zahlreiche falsche Behauptungen, die Menschen zu verunsichern! Nein, es geht hier nicht darum, die Verfassung und Grundrechte abzuschaffen und nein, es ist kein Ausdruck einer Diktatur! Es geht um Handlungsfähigkeit der Exekutive in dieser schwierigen Zeit!
Ich habe viele Zuschriften erhalten, und habe gemerkt, dass das Säen von Fake News zunehmend wirkt. Das ist in solch schwierigen Zeiten mit Beschränkungen und ggf. einem bereits in der Vergangenheit eingetretenem Vertrauensverlust in die Regierung nicht wirklich überraschend. Allerdings frage ich mich schon, wieso man ausgerechnet solchen FB-Aufrufen und Personen vertraut.

Ich versuche, alle Bürger meines Wahlkreises, die sich insoweit an mich gewandt haben (und mir ihre Kontaktdaten hinterlassen haben), in einem persönlichen Gespräch zu erreichen und mit ihnen all die einzelnen Unterstellungen und Ängsten zu besprechen.

Hier einige weitere Infos: Faktenblatt – Drittes Bevölkerungsschutzgesetz