Irreguläre Migration gezielt begrenzen – Erste migrationspolitische Kurskorrekturen auf den Weg gebracht

Berlin. Bereits wenige Wochen nach dem Regierungswechsel hat der Deutsche Bundestag ein erstes Maßnahmenpaket zur Neuausrichtung der Migrationspolitik verabschiedet. Zwei konkrete Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) markieren dabei den Auftakt zu einer Politik, die Steuerung und Begrenzung von Migration wieder in den Mittelpunkt rückt.

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Silke Launert erklärt: „Eine funktionierende Migrationspolitik muss nicht nur regeln, wer kommt – sie muss auch klar festlegen, wer nicht kommen kann. Die Belastungsgrenzen vieler Kommunen sind schon lange überschritten.“

Begrenzung als Ziel wieder im Gesetz verankert

Konkret wird der erste Paragraf des Aufenthaltsgesetzes, welcher die Ziele des Aufenthaltsgesetzes festschreibt, geändert: Neben der Steuerung wird künftig auch wieder die Begrenzung der Zuwanderung als gesetzliches Ziel verankert. Diese Formulierung war in der letzten Legislaturperiode gestrichen worden. Die Wiederaufnahme soll verdeutlichen, dass das Aufenthaltsrecht klare Grenzen setzt – im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit des Staates, die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen.

Diese Ergänzung wirkt sich rechtlich nicht unerheblich aus: Behörden und Gerichte werden bei der Anwendung und Auslegung der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes künftig auch das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung berücksichtigen müssen.

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine befristete Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vor. Dieser Schritt erfolgt in Reaktion auf die vielfach geäußerten Sorgen der Länder und Kommunen, die bereits im Oktober 2023 eine entsprechende Forderung an den Bund gerichtet hatten.

Die bisherige Regelung erlaubt bis zu 1.000 Visa pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Künftig wird diese Möglichkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt – mit Ausnahmen für besondere Härtefälle. Eine ähnliche Regelung galt bereits im Jahr 2016.

Silke Launert: „Es geht nicht darum, humanitäre Verantwortung in Frage zu stellen – aber sie muss realistisch ausgestaltet sein. Die Kommunen stehen mit Unterbringung, Integration und sozialen Diensten unter enormem Druck.“