Mehr Planungssicherheit für Landwirte

Berlin. Mit zwei wichtigen Gesetzesänderungen hat der Bundestag den Weg für mehr Praxistauglichkeit in der Agrarpolitik freigemacht. Ziel ist es, die Belastung für landwirtschaftliche Betriebe zu reduzieren, klare Umsetzungsfristen zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen.

GAP-Direktzahlungsgesetz: Start der neuen Öko-Regelungen verschoben

Die Änderung des GAP-Direktzahlungsgesetzes reagiert auf überzogene Anforderungen bei der nationalen Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik. Die ursprünglich von der Ampel-Koalition für 2026 vorgesehene Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen – „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ – wird um ein Jahr verschoben.

Dadurch bleibt es bei der Haltung von Milchkühen auf der Weide zunächst bei den bestehenden Förderprogrammen der Bundesländer. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten so mehr Zeit zur Vorbereitung und Planung – ein wichtiger Schritt hin zu realistischeren Vorgaben.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Übergangsfrist verlängert

Auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde überarbeitet. Die Übergangsfrist für die verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte wird vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verlängert. Damit erhält die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zusätzlichen Vorlauf, um sich auf ein tragfähiges und praxistaugliches System einzustellen. Eine freiwillige Kennzeichnung bleibt vor dem neuen Stichtag weiterhin möglich.